AGB

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

1.    Geltungsbereich

Für unsere Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen i.S. des § 14 BGB (nachfolgend Kunde genannt), auch für Auskünfte und Beratungen, gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Sind unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen in das Geschäft mit dem Kunden eingeführt, so gelten sie auch für alle weiteren Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Unser Schweigen auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen.

 

2.    Auskünfte, Beratung, Beschaffenheit und Eigenschaften unserer Möbel

Auskünfte und Beratung hinsichtlich der von uns produzierten Möbel und der von uns eingesetzten Handelsware, erfolgen ausschließlich aufgrund unserer bisherigen Erfahrung. Die hierbei gegebenenfalls angegebenen Werte sind als Durchschnittswerte anzusehen. Alle Angaben, insbesondere die in unseren Angeboten enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben sowie sonstigen technischen Angaben sind als annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte anzusehen. Beschreibungen und Abbildungen des Liefergegenstandes in Angeboten stellen nur dann eine Eigenschaftsangabe dar, wenn wir die Beschaffenheit ausdrücklich als Eigenschaft der Ware deklariert haben, ansonsten handelt es sich um unverbindliche allgemeine Leistungsbeschreibungen.

 

3.    Zahlungsbedingungen

Sofern nicht ausdrücklich eine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, ist die Zahlung entsprechend den auf der Rechnung vermerkten Zahlungsfristen, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung fällig. Im Verzugsfalle ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen nach § 288 BGB zu berechnen. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer des Weiteren berechtigt, eine Mahngebühr von € 5,00 pro Mahnung in Rechnung zu stellen sowie weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

 

4.    Mängelrügen

Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe gegenüber dem Verkäufer bzw. zuständigen Sachbearbeiter geltend zu machen.

  1. Der Verkäufer wird die gelieferte Ware frei von Konstruktions-, Fabrikations- und Materialmängeln liefern. Ansprüche wegen Mängeln, die ihre Ursache in natürlicher Abnutzung oder unsachgemäßer Behandlung durch den Käufer haben, sind ausgeschlossen.
  2. Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie ihm nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Nacherfüllungsanspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Falle auf die andere, vom Gesetz vorgesehene Art der Nacherfüllung, sofern diese nicht ebenfalls nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. In diesem Fall und/oder wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Sofern sich nicht aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt, gilt die Nachbesserung nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Hat der Verkäufer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache geliefert, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache verlangen. Etwaige sonstige Rechte des Käufers bleiben unberührt.
  3. Schadensersatzansprüche statt Erfüllung kann der Käufer nur geltend machen, sofern der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Darüber hinaus kann der Käufer Schadensersatzansprüche in den Fällen der vom Verkäufer zu vertretenden Unmöglichkeit oder des Verzugs geltend machen. Insoweit haftet der Verkäufer für unmittelbare und typische Schäden, die dem Käufer entstehen. Im Übrigen haftet der Verkäufer auf Schadensersatz nur, wenn ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten gegeben ist oder dem Käufer ein Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden ist oder sofern der Verkäufer, ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
  4. Besteht die vom Verkäufer zu leistende Nacherfüllung in der Beseitigung des Mangels, hat der Käufer dem Verkäufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit, soweit zumutbar auch in seiner Wohnung, zu geben.
  5. Beim Verkauf von Serienmöbeln ist der Verkäufer berechtigt, Waren gleicher Art und Güte zu liefern.
  6.  

5.    Musteranfertigungen

Wir liefern Musteranfertigungen nur im normalen Maße. Eigens zur Ansicht angefertigte  Muster und Materialien werden berechnet und nicht zurückgenommen.
Neben diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten bei Musteraufträgen unsere jeweiligen Konditionen lt. entsprechendem Angebot.

 

6.    Vertragsschluss

Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Sie sind Aufforderungen zu Bestellungen. Ein Vertrag kommt auch im laufenden Geschäftsverkehr erst dann zustande wenn wir die Bestellung des Kunden schriftlich bestätigen. Für den Inhalt des Liefervertrages ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Bei sofortiger Lieferung kann die Auftragsbestätigung durch unsere Rechnung ersetzt werden. Unsere Bestellung an Lieferanten ist ebenfalls solange freibleibend, bis eine gleichlautende Auftragsbestätigung eingeht. Erfolgt diese nicht, kann der Auftrag innerhalb einer 4-wöchtigen Frist widerrufen werden. Bei telefonischen Bestellungen oder Auftragsvergaben trägt der Kunde die Beweislast für die ordnungsgemäße und richtige Übermittlung. Alle Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

 

7.    Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzug, Abnahme

Liefertermine vereinbaren wir nur entsprechend unseren Produktionsmöglichkeiten. Verbindliche Liefertermine und –fristen müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Lieferfristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Kunden, jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausführung des Auftrages geklärt sind und alle sonstigen vom Kunden zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen; entsprechendes gilt für Liefertermine. Hat der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen verlangt, so beginnt eine neue Lieferfrist mit der Bestellung der Änderung durch uns. Lieferungen vor Ablauf der Lieferfrist sind zulässig. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Geraten wir in Lieferverzug, muss der Kunde uns zunächst eine angemessene Nachfrist zur Leistung setzen. Verstreicht diese fruchtlos, kann der Kunde seine Rechte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen geltend machen. Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung gleich aus welchem Grunde bestehen dabei nur nach Maßgabe der Regelung in Ziffer 12. Haben wir die Leistung nicht zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer vertraglich bestimmten Frist erbracht, so kann der Kunde nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er im Vertrag sein Leistungsinteresse an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat.

 

8.    Selbstlieferungsvorbehalte, höhere Gewalt und sonstige Behinderungen

Erhalten wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen Lieferungen oder Leistungen unserer Vor- oder Zulieferanten nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein, so werden wir unseren Kunden rechtzeitig schriftlich informieren. Der höheren Gewalt stehen gleich: Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektive Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind. Ist ein Liefertermin oder eine Lieferfrist verbindlich vereinbart und wird aufgrund der o.g. Ereignisse  der vereinbarte Liefertermin oder die vereinbarte Lieferfrist um mehr als acht Wochen überschritten, so ist der Kunde berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

 

9.    Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Ware sowie aller übrigen Waren derselben Bestellung einschließlich eventueller Verzugszinsen und sonstiger Nebenansprüche, wie Aufwendungsersatz, Kosten der Rechtsverfolgung etc. im Eigentum des Verkäufers. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren jederzeit pfleglich zu behandeln. Dem Käufer ist untersagt, die unter Vorbehaltseigentum gelieferte Ware Dritten zu überlassen. Jeder Standortwechsel sowie alle Eingriffe Dritter sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Mit Abschluss des Kaufvertrages tritt der Käufer den Herausgabeanspruch gegen Dritte bezüglich der noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren an den Verkäufer ab. Wird für die Beschädigung oder Zerstörung der gelieferten Waren Ersatz geleistet, tritt diese an die Stelle der ursprünglich übereigneten Waren. Im Übrigen haftet der Käufer für jede Beschädigung oder den Verlust der Vorbehaltsware.
  2. Im Falle einer Pfändung oder sonstigen Beschlagnahme ist der Käufer verpflichtet, den Vollstreckungsbeamten auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und innerhalb von 3 Tagen unter Übersendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls davon Mitteilung zu machen. Der Käufer trägt die Kosten der Bewahrung der Eigentumsrechte des Verkäufers.
  3. Kommt der Käufer schuldhaft seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, ist der Verkäufer berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Herausgabe zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen, insbesondere seiner Anzeigepflicht nach vorstehender Ziff. VIII. 2. schuldhaft nicht nachkommt. Alle durch die Zurücknahme der Ware entstehenden Kosten trägt der Käufer.

 

10.    Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Deeken (Hersteller). Der Käufer ist berechtigt, den Kaufgegenstand ordnungsgemäß zu nutzen oder zu veräußern, solange er nicht mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug ist.  Die aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber an den Verkäufer (Fa. Deeken) in vollem Umfang ab.

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen - einschließlich sämtlicher dem Lieferanten (Fa. Deeken) aus Kontokorrentkrediten zustehender Saldoforderungen-, die der Fa. Deeken aus jedem Rechtsgrund gegen dem Käufer jetzt oder in der Zukunft zustehen, im Sicherungseigentum des Lieferanten.

 

11.    Gewährleistung 

  1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die  andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andern- falls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
  5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
  6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4 dieser Bestimmung).
  7. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
  9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

 

12.    Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist der Sitz unserer Gesellschaft. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Meppen.

 

13.    Änderungen der Geschäftsbedingungen/ Salvatorische Klausel

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftliche bekanntgegeben.